Polizeiärztliche Untersuchung
Was passiert beim Polizeiarzt?
Der letzte Schritt durch das Auswahlverfahren ist einer der meist gefürchtetsten: der Polizeiarzt. 👨⚕️
Vermutlich ist die Furcht davor der Tatsache geschuldet, dass man völlig ohne eigenes Dazutun aus dem Auswahlverfahren ausscheiden kann.
Der polizeiärztliche Dienst prüft in einer ca. 2-3 Stunden dauernden Untersuchung, ob du den hohen körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gerecht wirst.
Aber in den letzten Jahren ist seit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bewegung im Thema Polizeidiensttauglichkeit.
Demnach sind nur noch solche Bewerber auszuschließen, bei denen die Möglichkeit künftiger Erkrankungen und des Eintritts
dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann.
Grundlage der Beurteilung deiner gesundheitlichen Eignung ist die Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300), die jedoch als VS -nfD- deklariert ist (Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch), und somit nicht öffentlich zugänglich ist.
Jeder Fall ist dabei eine Einzelfallentscheidung des untersuchenden Arztes.
Ablauf der polizeiärztlichen Untersuchung (PÄU)
Dank der bundesweit einheitlichen PDV 300 sind auch die Untersuchungen der ärztlichen Dienste der Polizeien größtenteils gleich. Dieser Abschnitt lässt sich also auf alle anderen Landes- und Bundespolizeien übertragen.
Vor der eigentlichen Untersuchung steht Papierkrieg an. Ein mehrseitiges Formular zur Vorgeschichte deiner Erkrankungen ist auszufüllen. Auch die behandelnden Ärzte der letzten fünf Jahre sind einzutragen, sofern du in diesem Zeitraum beim Arzt warst. Operationen und Allergien müssen ebenso erwähnt werden.
Danach kommt die körperliche Untersuchung beim Arzt. Er überprüft dabei die grundlegende Beweglichkeit in den Gelenken und Gliedmaßen und horcht Herz und Lungen ab. Nichts wovor man sich fürchten müsste.
Im Anschluss wird dir Blut abgenommen und du musst eine Urinprobe abgeben. Die beiden Proben werden zur weiteren Untersuchung in ein Labor geschickt.
Das Ergebnis und somit ob du gesundheitlich geeignet bist, erfährst du in einigen Tagen bzw. wenigen Wochen, es sei denn es stellt sich schon vorher heraus, dass du ungeeignet bist.
Es folgt ein Lungenvolumentest. Dabei musst du mehrfach so kräftig wie möglich in eine spezielle Maschine ausatmen und so tief wie möglich einatmen. Sofern du keine Lungenerkankung hast/hattest dürfte dies kein Problem werden.
Seh- und Hörtest kommen als Nächstes. Der Sehtest ist ein wenig ausführlicher als der, den man aus Fahrschule kennt. Unter anderem wird das räumliche Sehen, das Nachtsehen sowie das Farberkennungsvermögen getestet. Der Hörtest ist sehr simpel, man muss einfach nur auf einen Knopf drücken, sobald man einen Ton auf seinen Kopfhörern hört. Dabei werden verschiedene Tonfrequenzen nacheinander abgespielt.
Der letzte Schritt ist das Belastungs-EKG. Auf einem Fahrradergometer werden während einer ca. 10-minütigen Belastungsphase deine Herzwerte wie Puls und Blutdruck gemessen. Dabei musst du eine konstante Zahl an Umdrehungen pro Minute leisten. Nach der Belastungsphase wird weiter gemessen, bis dein Puls sich “beruhigt” hat.
Hierbei kann man schon mal ins Schwitzen kommen, daher ist es empfehlenswert, sich ein Handtuch und eine lockere, sportliche Hose einzupacken. 🙂
Polizeiarzt – Termin verschieben oder absagen
Solltest du aus welchen Gründen auch immer – sei es Krankheit oder sonstige Verhinderung – deinen Termin zur polizeiärztlichen Untersuchung absagen bzw. verschieben wollen, ruf einfach bei deinem Einstellungsberater an.
In der Regel sind Terminänderungen möglich!
Polizeidienstuntauglich, was nun?
Der Arzt trifft wie gesagt immer eine Einzelfallentscheidung in Anbetracht der Gesamtumstände. Daher kann es sein, dass verschiedene Polizeiärzte verschiedene Meinungen vertreten, was zu Untauglichkeit führt und was nicht.
Wurde man nun polizeidienstuntauglich “geschrieben”, sollte man nicht unbedingt gleich aufgeben.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, es in anderen Bundesländern zu versuchen.
Beispiel: Ein guter Freund und Kollege wurde in NRW für polizeidienstuntauglich (PDU) befunden, weil er Akne im Gesicht und auf dem Rücken hatte. Begründung war, dass das Tragen von Schutzausstattung im Einsatz die Akne aufscheuern würde und man dadurch im Dienst beeinträchtigt sei. Bei seinen anderen Einstellungstests, u.a. in Bremen, war die Akne kein Problem und die Entscheidung des Arztes in NRW wurde nur mit einem Kopfschütteln kommentiert. Er ist seitdem Polizist und hatte nie Probleme beim Tragen der Schutzausstattung.
Die aktuelle Rechtsprechung des BVerwG stärkt die Position der Bewerber. Im Einzelfall kann es durchaus sinnvoll sein, gegen die Entscheidung des polizeiärztlichen Dienstes vorzugehen und sogar zu klagen. Dabei sollte man sich grundsätzlich von einem Anwalt beraten lassen.
Eine weitere Möglichkeit ist es, Widerspruch gegen die ärztliche Entscheidung einzulegen und bspw. ein eigenes ärztliches Attest vorzustellen. Der Polizeiarzt ist daran jedoch nicht zwingend gebunden.
Hast du Zweifel, ob du polizeidiensttauglich bist, kannst du vorab beim polizeiärztlichen Dienst anrufen und deine Situation schildern. Dort wird man dir versuchen, zu helfen. Die Telefonnummer des PÄD (polizeiärztlichen Dienstes) erhältst du bei deinem Einstellungsberater.